Promotionen
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I. Promotionsbetreuung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen betreut Professor Unger Promotionen, die von einem echten Forschungsinteresse getragen sind und Berührungspunkte mit seinen Forschungsinteressen aufweisen. Betreuungsvoraussetzungen sind die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nach § 3 der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät sowie ein ausgeprägtes und idealerweise durch den Besuch eines einschlägigen Schwerpunktbereichs dokumentiertes Interesse an öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. Betreuungsanfragen sollten einen kurzen Lebenslauf, alle relevanten Zeugnisse und idealerweise bereits einen erläuterten Themenvorschlag enthalten, jedenfalls aber Themenfelder benennen, für die Sie sich besonders interessieren. Sie sind per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu richten. Auf eine erfolgreiche Betreuungsanfrage folgen ein persönliches Beratungsgespräch, die vorläufige Festlegung eines Themas sowie die Erstellung eines Exposés. Im Anschluss werden das Thema fixiert und eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. Diese enthält vor allem auch einen realistischen und grundsätzlich von beiden Seiten einzuhaltenden Zeitplan, der konkrete Arbeitsschritte benennt und Grundlage für die Betreuung ist. Die Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Doktorandenseminaren sowie die Vorstellung der Arbeit im Rahmen eines dieser Seminare werden erwartet.

 

II. Laufende Promotionen

 

III. Abgeschlossene Promotionen

  • Eva Ricarda Lautsch: Integration durch Recht
  • Sebastian Mogk: Steuerrecht als Wettbewerbsrecht
  • Philipp Wagner: Die Öffentlichkeit als Kontroll- und Sanktionsorgan im Steuerrecht